- PRODUKTGARANTIE
1.1. Das Unternehmen Enset d.o.o. garantiert, dass die Standardprodukte der Marke Enset frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind. Diese Garantie gilt für Endkunden unter den hier festgelegten Bedingungen. Die Garantiezeit für Produkte unserer Marke beträgt zehn (10) Jahre ab Kaufdatum. Naturmängel und das Auftreten von Korrosion unterliegen nicht der Gewährleistung.
1.2. Für Schutzkomponenten wie Windschutzscheiben, verzinkte Stahlblechelemente, verzinkte Stahlbolzen und Betonballastteile gilt eine Garantie von acht (8) Jahren.
1.3. Die Garantie gilt für Produkte, die nach dem 1. Februar 2023 geliefert wurden, und bleibt bis zu einer Änderung der Garantiebedingungen gültig.
1.4. Die Garantie gilt ausschließlich für Endkunden und gilt nicht für Vertreiber, Installateure oder Käufer von gebrauchten Produkten. Endkunden sind Einzelpersonen oder Organisationen, die ein Produkt für den Eigenbedarf und nicht für den Weiterverkauf erwerben. Produkte, die ausgebaut und wieder eingebaut wurden, fallen nicht unter die Garantie, es sei denn, der Eingriff wurde zum Zwecke der Reparatur durchgeführt.
1.5. Diese Garantie ist eine unabhängige, freiwillige und kostenlose Leistung für den Endkunden und hat keinen Einfluss auf Qualitätsvereinbarungen zwischen Käufern und Verkäufern von Produkten (es sei denn, der Verkäufer ist Enset d.o.o.).
1.6. Die Rechte aus der Gewährleistung sind nicht auf Dritte übertragbar.
1.7. Die Garantie gilt in der Europäischen Union und in den Ländern, in denen unsere Produkte zum ersten Mal auf den Markt gebracht werden. Die Garantie kann nur während der Garantiezeit von zehn (10) Jahren in Anspruch genommen werden, und es ist nicht möglich, die Garantiezeit zu verlängern.
- GARANTIELEISTUNGEN
2.1. Im Falle eines berechtigten Gewährleistungsanspruchs können wir nach unserer Wahl das Produkt kostenlos reparieren, durch ein Äquivalent ersetzen oder den Kaufpreis erstatten.
2.2. Der Service im Rahmen der Garantie umfasst Reparatur, Ersatz oder Rückerstattung. Die Kosten für den Aus-, Transport- und Wiedereinbau der Produkte sowie ein etwaiger entgangener Gewinn sind nicht enthalten.
- EINSCHRÄNKUNGEN UND AUSSCHLÜSSE
3.1. Die Garantie gilt nicht in folgenden Fällen:
- Schäden, die durch Naturkatastrophen oder höhere Gewalt (z. B. Erdbeben, Überschwemmungen, Stürme, Blitzschlag) verursacht wurden,
- unsachgemäße Wartung, Reparaturen oder Änderungen, die von einer nicht autorisierten Person durchgeführt werden,
- normaler Verschleiß oder optische Anomalien, die die Leistung nicht beeinträchtigen,
- Nichteinhaltung der geltenden technischen Normen und Installationsanweisungen.
3.2. Die Garantie kann nur in Anspruch genommen werden, wenn das Produkt bestimmungsgemäß verwendet wurde, ohne übermäßige Abnutzung oder Beschädigung. Die Installation muss gemäß unseren Anweisungen erfolgen.
3.3. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind bestimmte Bauteile, wie z.B. Gummi- und Kunststoffteile ohne tragende Funktion, sowie Unterlags- und Dichtungsmaterialien (z.B. Filz, Bitumen, TPO, PVC, EPDM, Kleb- und Dichtstoffe, etc.). Wir empfehlen eine regelmäßige Inspektion und Wartung dieser Materialien.
3.4. Die Garantie erstreckt sich nicht auf:
- Schäden an Dächern oder anderen Elementen, die nicht Teil unserer Konstruktion sind,
- Ausfälle, die auf Ausfälle anderer Komponenten des Systems (z. B. Module, Kabel, Wechselrichter) zurückzuführen sind,
- Schäden durch zu hohe Spannung, Feuer, mechanische oder chemische Einwirkungen,
- Mängel aufgrund unsachgemäßer Installation, Verwendung oder Lagerung,
- Produkte mit geänderten Seriennummern oder Kennzeichnungen.
3.5. Unsere Haftung im Rahmen dieser Garantie ist auf den Wert des gekauften Produkts beschränkt. Wir haften nicht für direkte oder indirekte Schäden, entgangenen Gewinn oder Stromausfall.
- VERFAHREN ZUR INANSPRUCHNAHME DER GARANTIE
4.1. Der Garant für die Produkte ist die Firma Enset d.o.o., Kraigherjeva ulica 22, 2230 Lenart in Slovenske gorice, Slowenien.
4.2. Die Garantie gilt nur, wenn die Produkte regelmäßig von autorisierten Inspektoren gewartet werden.
4.3. Ein Gewährleistungsanspruch muss innerhalb einer Gewährleistungsfrist von zehn (10) Jahren, spätestens acht (8) Tage nach Entdeckung des Mangels, geltend gemacht werden.
Der Antrag muss schriftlich (per Post oder E-Mail) gestellt werden.
4.4. Beworbene Produkte können nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung zurückgegeben werden.
4.5. Bei der Inanspruchnahme der Garantie ist Folgendes beizufügen:
- Kontaktdaten des Endkunden,
- das Datum des Systemstarts,
- Projektbericht von Enset,
- detaillierte Fotos des Systems und von Fehlern,
- Installationsrechnung oder Auftragsbestätigung.
4.6. Die Regeln und Verfahren in Bezug auf die Garantie sind in Übereinstimmung mit den Rechtsvorschriften der Republik Slowenien unter Ausschluss der Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) geregelt.